Die große Freiheit - Führerschein Motorrad
Klasse A Direkt:
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter: ab einem Alter von 25 Jahren ist der Direkteinstieg möglich
(sonst Klasse A beschränkt - die Leistungsbeschränkung auf 25 KW entfällt nach 2 Jahren)
Voraussetzung:
1 aktuelles Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Vorlage Personalausweis (sollte es sich um keine Erweiterung handeln, ist ebenfalls eine Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort/Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich.)
Die Fahrerlaubnisklasse A Direkt schließt die Klassen A beschränkt, A1 und M ein.
Klasse A beschränkt:
Krafträder bis 25 KW (34PS).
Die Leistungsbeschränkungen entfallen zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung:
1 aktuelles Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Vorlage Personalausweis (sollte es sich um keine Erweiterung handeln, ist ebenfalls eine Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort/Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich.)
Die Fahrerlaubnisklasse A beschränkt schließt die Klassen A1 und M ein.
Klasse A1:
Krafträder bis 125 cm³ bis 11 KW (15PS).
Für 16-bis 17-jährige max. 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzung:
1 aktuelles Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Vorlage Personalausweis (sollte es sich um keine Erweiterung handeln, ist ebenfalls eine Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort/Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich.)
Die Fahrerlaubnisklasse A beschränkt schließt die Klasse M ein.
Klasse M:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzung:
1 aktuelles Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort kann in der Fahrschule erworben werden) Vorlage Personalausweis (Kinderausweis).
Mofa:
Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h
Mindestalter: 15 Jahre,
bei Mitnahme eines Kindes bis 7 Jahre (auf besonderem Sitz) 16 Jahre
Voraussetzung:
1 aktuelles Lichtbild, Vorlage Kinderausweis.