Die große Freiheit - Führerschein Motorrad

Klasse A Direkt:

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

Mindestalter: ab einem Alter von 25 Jahren ist der Direkteinstieg möglich
(sonst Klasse A beschränkt - die Leistungsbeschränkung auf 25 KW entfällt nach 2 Jahren)

Voraussetzung:
1 aktuelles Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Vorlage Personalausweis (sollte es sich um keine Erweiterung handeln, ist ebenfalls eine Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort/Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich.)

Die Fahrerlaubnisklasse A Direkt schließt die Klassen A beschränkt, A1 und M ein.

Klasse A beschränkt:

Krafträder bis 25 KW (34PS).
Die Leistungsbeschränkungen entfallen zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzung:
1 aktuelles Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Vorlage Personalausweis (sollte es sich um keine Erweiterung handeln, ist ebenfalls eine Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort/Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich.)

Die Fahrerlaubnisklasse A beschränkt schließt die Klassen A1 und M ein.

Klasse A1:

Krafträder bis 125 cm³ bis 11 KW (15PS).
Für 16-bis 17-jährige max. 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzung:
1 aktuelles Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Vorlage Personalausweis (sollte es sich um keine Erweiterung handeln, ist ebenfalls eine Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort/Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich.)

Die Fahrerlaubnisklasse A beschränkt schließt die Klasse M ein.

Klasse M:

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzung:
1 aktuelles Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort kann in der Fahrschule erworben werden) Vorlage Personalausweis (Kinderausweis).

Mofa:

Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h

Mindestalter: 15 Jahre,
bei Mitnahme eines Kindes bis 7 Jahre (auf besonderem Sitz) 16 Jahre

Voraussetzung:
1 aktuelles Lichtbild, Vorlage Kinderausweis.