Könige der Landstraße - Führerschein LKW

Klasse C:

Kraftfahrzeuge über 3,5t mit Anhänger bis 750 kg.

Mindestalter: 18 Jahre
(für gewerblichen Güterverkehr ab 7,5t gilt ein
Mindesalter von 21 Jahren)

Voraussetzungen:
1 aktuelles Lichtbild, augenärztliches Gutachten,
ärztliches Gutachten, Vorlage Personalausweis,
Erste-Hilfe-Nachweis.

Die Führerscheinklasse C schließt die Klassen
C1 und B ein.

Klasse C1:

Kraftfahrzeuge zwischen 3,5t und 7,5t mit Anhänger
bis 750 kg.

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen:
1 aktuelles Lichtbild, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten, Vorlage Personalausweis, Erste-Hilfe-Nachweis.

Die Führerscheinklasse C1 schließt die Klasse B ein.

Klasse C1E:

Kraftfahrzeuge über 3,5t und 7,5t mit Anhänger bis 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht höher als 12 t ist.

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen:
1 aktuelles Lichtbild, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten, Vorlage Personalausweis, Erste-Hilfe-Nachweis.

Die Führerscheinklasse C1E schließt die Klassen C1 und BE ein.

Klasse CE:

Kraftfahrzeuge über 3,5t mit Anhänger über 750 kg.

Mindestalter: 18 Jahre
(für gewerblichen Güterverkehr ab 7,5t gilt ein Mindesalter von 21 Jahren)

Voraussetzungen:
1 aktuelles Lichtbild, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten, Vorlage Personalausweis,
Erste-Hilfe-Nachweis.

Die Führerscheinklasse CE schließt die Klassen C1, C1E, B und BE ein.

Ausbildung auf eigenem LKW