Schweres Gerät - Führerschein LandmaschinenKlasse L:Land-forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzung: Klasse T:Land-forstwirtschaftliche Zugmaschinen von 40 bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzung: Die Fahrerlaubnisklasse Klasse T schließt die Klassen M und L ein. Die praktische Ausbildung auf land- und forstwirtschaflichen Zugmaschinen führen wir auf Traktoren des land-und kommunaltechnischen Lohnunternehmes Blunk in Rendswühren aus. Wir schulen aber auch gern auf Euren eigenen Maschinen. |